Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Aufwendungen für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind keine > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben (§§ 9 Abs 6 und 4 Abs 9 EStG). Einzelheiten unter > Bildungsaufwendungen, insbesondere dortige Rz 12 ff mit den Rz 15–18 konkret zum Erststudium.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?