Rz. 1

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Zu steuerlichen Besonderheiten > Lehrer Rz 1 ff, > Ordensangehörige Rz 2, > Pflegegeld Rz 2, > Tagesmütter; ergänzend > Heilerzieher (zur Anerkennung von Kosten für eine Umschulung). Zur Gewährung der Übungsleiterpauschale für nebenberuflich tätige Erzieher > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 11 ff. Zur Rentenversicherungsfreiheit von Erziehern, die an nicht öffentlichen Schulen oder Anstalten beschäftigt sind, vgl § 6 Abs 1 Satz 1 Nr 2 SGB VI.

 

Rz. 2

Bei einer Ausbildung zum Erzieher endet der Anspruch auf > Kindergeld nicht bereits mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (und des Bestehens der Prüfung), sondern erst mit dem zeitlich späteren Ablauf der Ausbildungszeit (FG BW vom 07.03.2018 – 1 K 307/16 und vom 24.04.2018 – 10 K 112/18).

 

Rz. 3

Zum Begriff der erzieherischen Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 1 Satz 2 EStG (> Selbständige Tätigkeit) vgl BFH 270, 435 = BStBl 2021 II, 387 mwN. Eine solche ist demnach – über die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten hinaus – auf die umfassende Schulung des menschlichen Charakters und die Bildung der Persönlichkeit im Ganzen gerichtet. Keine erzieherische Tätigkeit ist hingegen gegeben, wenn eine im Rahmen ambulanter Eingliederungshilfe gewährte Unterstützung für behinderte oder erkrankte Menschen darauf zielt, gemeinsam erkannte, individuelle Defizite einer Person auszugleichen.

 

Rz. 4

Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Zum Abzug der Aufwendungen von Eltern für den Erzieher ihres Kindes > Babysitter, > Kinderfreibeträge, > Kindergarten, > Kindergeld, > Kinderbetreuung, > Schulgeld. Ergänzend ferner > Familienservice und § 3 Nr 34a EStG.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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