Stand: EL 111 – ET: 01/2017

Inwieweit es sich um ArbN handelt, entscheidet sich nach allgemeinen Grundsätzen (zu den Kriterien > Arbeitnehmer Rz 8 ff). Eine > Geringfügige Beschäftigung kann in Betracht kommen. Ferienhelfer der freien Wohlfahrtsverbände sind > Arbeitnehmer. Nach BFH 115, 342 = BStBl 1976 II, 134 (dazu die FinVerw in DB 1976, 1406) bleibt die vom ArbG gewährte freie Station unbesteuert; das ist uE zutreffend, soweit die Leistung während einer Auswärtstätigkeit gewährt wird (> Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 40 ff. Zu weiteren Hinweisen > Deutsche Lebensrettungsgesellschaft sowie > Werkstudenten.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?