Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Billigkeitsmaßnahmen anlässlich der Unwetterschäden regeln die obersten FinBeh von Bund und Ländern jeweils aus gegebenem Anlass – zuletzt BYLSt vom 22.08.2017 – 37-S-1915–7/1 – zu Unwetterschäden im August 2017. Zu Fundstellen > Anh 2 Erlassverzeichnis unter ‚Spenden’.

Ergänzend > Spenden Rz 70 sowie > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Flutschaden. Mietzahlungen, die einen weiteren zusätzlichen Wohnbedarf abdecken, weil die bisher bewohnten Räume nicht mehr bewohnbar sind, können für einen begrenzten Zeitraum AgB sein (BFH 230, 1 = BStBl 2010 II, 965).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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