Stand: EL 103 – ET: 07/2014

Die Leistungen aus dem humanitären Hilfsfonds > Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft werden nicht als nachträglicher Arbeitslohn besteuert. Der früher zwangsweise geleisteten Arbeit lag kein steuerliches Dienstverhältnis zu Grunde; zu den Gründen > Arbeitnehmer Rz 26 sowie > Wiedergutmachung Rz 1.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?