Rz. 1
Stand: EL 120 – ET: 12/2019
Die zunehmende Digitalisierung des über Dekaden hinweg weitgehend in Papierform abgewickelten Steuerverfahrens ist ein wichtiger Schritt zur effizienteren Abwicklung zwischen Stpfl, FinVerw und Beratern; aufgrund der demographischen Entwicklung gerade innerhalb der FinVerw ist eine entsprechende Rationalisierung der Vorgänge auch zwingende Notwendigkeit (vgl zB BT-Drs 18/7457 S 46f).
Daten und Informationen werden dabei zunehmend – auch bereits großteils obligatorisch – mittels entsprechender Programme und Portale (zB www.elster.de) oder via E-Mail über das Internet ausgetauscht. Zu Einzelheiten und Rechtsgrundlagen vgl > Elektronische Kommunikation.
Rz. 2
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Das Internet dient ferner der Bereitstellung zahlreicher steuerrelevanter Informationen: Steuergesetze und Verordnungen finden sich frei abrufbar online (www.gesetze-im-internet.de; betrieben vom BMJ), ebenso parlamentarische Materialien (vgl für BT-Drs und Plenarprotokolle pdok.bundestag.de, für BR-Drs und Plenarprotokolle www.bundesrat.de/DE/service/archiv/archiv-node.html; siehe ferner www.reichstagsprotokolle.de zu Verhandlungen des Deutschen Reichstags), das BGBl ist ua über einen kostenlosen Bürgerzugang erschlossen (www.bgbl.de), das deutsche RGBl ist ebenso zu großen Teilen frei im Internet zugänglich (alex.onb.ac.at/tab_dra.htm; betrieben von der Österreichischen Nationalbibliothek), die FinVerw veröffentlicht zB Erlasse und DBA sowie Hinweise und Merkblätter auf diesem Weg (vgl zB > Bundesministerium der Finanzen Rz 3), die Finanzgerichte, der > Bundesfinanzhof und das > Bundesverfassungsgericht stellen idR – ebenso wie andere Gerichte – ihre Entscheidungen zum freien Abruf im Internet bereit.
Darüber hinaus existieren zahlreiche über das Internet zugängliche Informationsangebote, Portale und Datenbanken kommerzieller Fachanbieter und Verlage (zB Haufe, NWB, Beck, juris etc). Dieser Kommentar ist ebenfalls in einer Datenbank-Fassung über das Internet abrufbar. Die Online-Version bietet zB direkte Verknüpfungen innerhalb des Werkes und zu zahlreichen externen Quellen. Kosten für den Zugang zu derartigen Angeboten können ggf steuerlich in Ansatz gebracht werden; vgl im Einzelnen > Fachliteratur Rz 1, 4.
Rz. 3
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Die private Nutzung des Internets mit Hilfe betrieblicher Geräte (sei es am Arbeitsplatz im Betrieb, zu Hause oder auswärts) kann grundsätzlich zu stpfl geldwerten Vorteilen führen. § 3 Nr 45 EStG stellt diesen Bereich insbesondere für ArbN jedoch sehr umfassend von der Besteuerung frei; vgl im Einzelnen > Telekommunikationskosten.
Rz. 4
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Zur Abwicklung von (Lohn-)Zahlungen über das Internet bzw über entsprechende Dienstleister > Abfluss von Ausgaben Rz 2, 4 und > Zufluss von Arbeitslohn Rz 10.
Rz. 5
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Zu über das Internet gehandelten digitalen bzw elektronischen Währungen und einer etwaigen Lohnzahlung in diesen vgl > Kryptowährung.