Rz. 32

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Werden mehrere KiSt-Arten nebeneinander erhoben, kommt sowohl die Häufung (Kumulierung) als auch die Anrechnung der einen auf die andere KiSt-Art in Betracht. Grundsätzlich ist die Häufung vorgesehen, sofern nicht die Anrechnung besonders bestimmt ist (> Rz 37/2).

So wird neben der KiSt vom Einkommen als Landeskirchen- oder Diözesan-KiSt das Kirchgeld als Ortskirchensteuer (BVerwG vom 04.05.1977 aaO) oder die KiSt vom Grundbesitz erhoben.

 

Rz. 33

Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Randziffer einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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