Rz. 32
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Werden mehrere KiSt-Arten nebeneinander erhoben, kommt sowohl die Häufung (Kumulierung) als auch die Anrechnung der einen auf die andere KiSt-Art in Betracht. Grundsätzlich ist die Häufung vorgesehen, sofern nicht die Anrechnung besonders bestimmt ist (> Rz 37/2).
So wird neben der KiSt vom Einkommen als Landeskirchen- oder Diözesan-KiSt das Kirchgeld als Ortskirchensteuer (BVerwG vom 04.05.1977 aaO) oder die KiSt vom Grundbesitz erhoben.
Rz. 33
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Randziffer einstweilen frei.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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