Stand: EL 106 – ET: 06/2015
Komponisten bei Hörfunk und Fernsehen sind als freie Mitarbeiter selbständig tätig, soweit sie für einzelne Produktionen tätig werden (vgl BMF vom 05.09.1990, BStBl 1990 I, 638).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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