Rz. 35

Stand: EL 109 – ET: 05/2016

Erhalten Rentenbezieher, die freiwillig in der GKV oder bei einem privaten Versicherer versichert sind, mit ihrer Rente einen Zuschuss zu ihren KV-Beiträgen (§ 106 SGB VI; > Renteneinkünfte Rz 87), so bleibt dieser Zuschuss nach § 3 Nr 14 EStG steuerfrei, unterliegt aber nicht dem > Progressionsvorbehalt des § 32b EStG.

 

Rz. 36

Stand: EL 109 – ET: 05/2016

Zu Folgewirkungen des Beitragszuschusses > Rz 39, 43. Ergänzend > Pflegeversicherung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?