Rz. 1

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Befindet sich einer der > Ehegatten oder > Lebenspartner in Kriegsgefangenschaft, wird allein dadurch die für eine > Ehegattenbesteuerung erforderliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nicht aufgehoben (> Dauernd getrennt lebende Ehegatten Rz 7).

 

Rz. 2

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Entschädigungen aufgrund eines Gesetzes an ehemalige deutsche Kriegsgefangene des 2. Weltkriegs sind steuerfrei (früherer § 3 Nr 19 EStG). Durch das StVereinfG 2011 (BT-Drs 17/5125) wurde § 3 Nr 19 EStG zwar aufgehoben, auf fortlaufende Leistungen nach dem Gesetz über die Heimkehrerstiftung vom 21.12.1992 (BGBl 1992 I, 2094) in der jeweils geltenden Fassung ist § 3 Nr 19 EStG in der am 31.12.2010 geltenden Fassung aber weiter anzuwenden (vgl § 52 Abs 4 Satz 9 EStG).

 

Rz. 3

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Steuerfrei sind zudem die Unterhaltsbeihilfen an Angehörige von Kriegsgefangenen (§ 3 Nr 6 EStG; > R 3.6 LStR). Die Befreiung erfasst auch Bezüge von Kriegsbeschädigten und gleichgestellten Personen, die aus öffentlichen Mitteln anderer EU-Staaten gezahlt werden (BFH 182, 527 = BStBl 1997 II, 358; H 3.6 LStH ‚Bezüge aus EU-Mitgliedstaaten’). Ergänzend > Vermisste.

 

Rz. 4

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Unbesteuert bleiben ferner die Entschädigungen an ehemalige Kriegsgefangene (Zwangsarbeiter) aus dem humanitären Hilfsfonds der deutschen > Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft mit Sitz in Berlin (vgl BMF vom 05.09.2001, BStBl 2001 I, 863).

 

Rz. 5

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Leistungen an ehemalige Kriegsgefangene aus Staaten, die nicht der > Europäische Union angehören, sind zwar nicht steuerfrei nach § 3 Nr 19 EStG aF, eine Steuerbefreiung kann sich jedoch aus anderen Regelungen, insbesondere einem Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung, ergeben.

So können zB nach Art 18 Abs 3 des DBA mit der > Ukraine Leistungen, die ein Vertragsstaat als Wiedergutmachung von infolge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung oder infolge von Militär- oder Zivildienst erlittenen Schäden zahlt, nur in dem Staat der zahlenden Kasse besteuert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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