Auf einen Blick: Mit dem auf einen Höchstbetrag beschränkten SA-Abzug gefördert werden Risikolebensversicherungen. Vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen (Altverträge) werden weiterhin bis zum Vertragsende mit dem SA-Abzug bis zum Höchstbetrag gefördert. |
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