Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Die Aufforderung des FA zur Zahlung einer Steuer- oder Haftungsschuld (Leistungsgebot), ist grundsätzlich ein selbständiger > Verwaltungsakt (BFH/NV 2008, 967), der idR mit der Steuer- oder Haftungsfestsetzung in einem Bescheid verbunden wird. Ohne Leistungsgebot (legaldefiniert in § 254 Abs 1 Satz 1 AO) ist der Adressat des Bescheides nicht zur Zahlung verpflichtet und eine Vollstreckung unzulässig. Eine Ausnahme gilt für die auf die > Lohnsteuer-Anmeldung folgende Festsetzung (AEAO zu § 168 Nr 1 Satz 3; > Haftung für Lohnsteuer Rz 227 ff). Zu weiteren Hinweisen > Aussetzung der Vollziehung Rz 5; zu Besonderheiten > Haftung für Lohnsteuer Rz 211 ff. > Insolvenzverfahren Rz 16.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?