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Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Der Ausschluss des LStJA durch den ArbG in den Fällen, in denen mindestens einmal der Großbuchstabe U im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung einzutragen war (§ 42b Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG), beruht auf der Erwägung, dass während der Zeiten der Nichtbeschäftigung Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder andere steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt worden sein könnten, die dem > Progressionsvorbehalt unterliegen und vom FA im Rahmen einer Veranlagung daraufhin zu überprüfen sind.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?