Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Fahrtkosten für mittägliche Heimfahrten sind grundsätzlich keine WK – auch nicht bei Schwerbehinderten – und deshalb nicht abziehbar (> Entfernungspauschale Rz 31 ff [34]).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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