Rz. 1

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Eine Notarkammer ist eine > Juristische Person des öffentlichen Rechts. Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen der Mitglieder sowie von Aufwandsentschädigungen > Berufsstände und Berufsverbände.

 

Rz. 2

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Der Teil der Abgaben der Notare an die Notarkammer oder > Notarkasse, der auf Grund gesetzlicher Verpflichtung als Beitrag für die eigene Ruhestands- und Hinterbliebenenversorgung von der Notarkammer (Versorgungswerk) erhoben wird, gehört zu den SA (OFD Koblenz vom 25.01.1996, BB 1996, 725; > Berufsständische Versorgungseinrichtungen, > Sonderausgaben Rz 31). Die im Versorgungsfall erbrachten Leistungen der Versorgungswerke sind denjenigen der GRV gleichzustellen (vgl BMF vom 23.03.2006, BStBl 2006 I, 248; > Renteneinkünfte).

 

Rz. 3

Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Zu Mitteilungspflichten der FÄ bei Berufspflichtverletzungen vgl Ländererlasse vom 22.07.2014, BStBl 2014 I, 1195.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?