Rz. 164/2

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Seit dem Jahr 2021 wurde der Pauschalierungstatbestand des § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 3 EStG ergänzt (> Rz 59/3). Danach besteht die Möglichkeit einer Pauschalversteuerung mit 25 % für die Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs 6 des Soldatengesetzes erhalten (zu diesen > Bundeswehr Rz 18). Die unentgeltliche Beförderung beschränkt sich auf die Nutzung öffentlicher Eisenbahnen und bedingt das Tragen der jeweiligen soldatischen Uniform. Die Anspruchsvoraussetzung wurde implementiert, um öffentlichkeitswirksam die Sichtbarkeit der Soldaten zu erhöhen (BT-Drs 19/29846).

Die Geltendmachung von Werbungskosten iSd > Entfernungspauschale bleibt bei der Pauschalierung unberührt. Entsprechendes gilt, abweichend zu den Regelungen in § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 und 2 EStG, für die > Familienheimfahrten bei einer > Doppelte Haushaltsführung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?