Stand: EL 116 – ET: 01/2019
Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche, so sind die im Gegenzug zufließenden wiederkehrenden Zahlungen nicht besteuerbar (BFH 229, 104 = BStBl 2010 II, 818).
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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