Stand: EL 132 – ET: 12/2022

Berufssportler, > Beschränkte Steuerpflicht, > Fußballspieler, > Gastschauspieler, > Künstler, Model, > Musiker, > Sponsoring. Zahlungen von > Geld sowie Sachzuwendungen einschließlich der verbilligten Überlassung von Luxusgütern (> VIP-Sponsoring) zu Werbezwecken führen uE zu > Einnahmen, die bei angestellten Künstlern dem LSt-Abzug unterliegen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge