Stand: EL 129 – ET: 02/2022
Zur Übernahme von zu > Werbungskosten führenden > Reisekosten des ArbN bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit durch den ArbG siehe für die Privatwirtschaft (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 16 EStG) > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und für den öffentlichen Dienst (Steuerbefreiung nach § 3 Nr 13 EStG) > Reisekostenvergütungen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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