Stand: EL 128 – ET: 11/2021
Ein vom ArbG an Verkäuferinnen gezahltes Schuhgeld ist stpfl > Arbeitslohn und kein Auslagenersatz (EFG 2001, 362 mit Anm Valentin). Es handelt sich nicht um typische > Berufskleidung.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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