Rz. 111
Stand: EL 123 – ET: 08/2020
Spenden und Parteibeiträge sind nach Maßgabe der §§ 10b, 34g EStG als SA abziehbar. Zu den Voraussetzungen im Einzelnen > Parteibeiträge und > Spenden sowie > R 10b.1 EStR.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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