Stand: EL 134 – ET: 06/2023
Zur Überlassung von Sportkleidung durch den Betrieb > Berufskleidung Rz 20 ff, durch den Sponsor > Sponsoring. Zum Abzug der Aufwendungen als > Werbungskosten vgl > Berufskleidung, > Sportlehrer Rz 1.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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