Stand: EL 134 – ET: 06/2023
> Arbeitnehmer eines städtischen Theaters üben keinen öffentlichen Dienst iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG aus (> Aufwandsentschädigungen). Zu Einzelheiten > Bühnenangehörige, > Gastschauspieler, > Künstler.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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