Rz. 128

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Durch das Kohleausstiegsgesetz (> Rz 17) soll die Verstromung von Kohle in Deutschland bis spätestens Ende des Jahres 2038 schrittweise und möglichst stetig auf null reduziert werden. § 52 des durch Art 1 des Kohleausstiegsgesetz geschaffenen Kohleverstromungsbeendigungsgesetz sieht vor, dass zur sozialverträglichen Reduzierung und Beendigung des Kohleabbaus an die betroffenen ArbN, die mindestens 58 Jahre alt sind und ihren Arbeitsplatz verloren haben, aus Bundesmitteln ein Anpassungsgeld gezahlt werden kann. Gleichzeitig wurde durch Neufassung des § 3 Nr 60 EStG bestimmt, dass dieses Anpassungsgeld steuerfrei ist. Ergänzend > Bergarbeiter Rz 4.

 

Rz. 129

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Randziffer einstweilen frei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?