Rz. 103

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

§ 3 Nr 45 EStG befreit die Vorteile eines ArbN aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör. > Telekommunikationskosten Rz 5 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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