Rz. 206

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

§ 3 Nr 42 EStG befreit Stipendien, die aufgrund des Fulbright-Abkommens gezahlt werden. Die exakte Bezeichnung des Abkommens lautet "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung von Austauschvorhaben zum Zweck der Aus- und Weiterbildung". Es wurde am 20.11.1962 unterzeichnet und durch VO vom 17.01.1964 (BGBl 1964 II, 27) veröffentlicht. Es ersetzt das am 18.07.1952 unterzeichnete Fulbright-Abkommen und wird auch als neues Fulbright-Abkommen bezeichnet (vgl H 3.42 EStH).

 

Rz. 207

Stand: EL 134 – ET: 06/2023

Das Fulbright-Programm ist ein von dem amerikanischen Politiker J William Fulbright initiiertes Austauschprogramm zwischen den USA und zahlreichen anderen Staaten. Es richtet sich an Studenten und Akademiker und unterstützt Universitätsstudien, Forschungsaufenthalte und Sprachunterricht an weiterführenden Schulen. Ziel des Programms ist jedoch nicht nur die Förderung akademischer Leistungen, sondern auch der kulturelle Austausch und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses. Es wird hauptsächlich durch Zahlungen der Vertragsstaaten in einen Fonds finanziert, der von einer Kommission verwaltet wird. In diesen Fonds fließen auch etwaige Erträge der Kommission und Zuschüsse. Aus ihm werden > Stipendien, > Reisekosten, Unterrichtsgebühren etc finanziert, die bei den Empfängern steuerfrei sind. Vgl ergänzend > Fulbright-Abkommen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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