Stand: EL 107 – ET: 09/2015

Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtstombola sind keine Spenden iSd § 10b EStG (BFH 103, 147 = BStBl 1971 II, 799; > Spenden Rz 13). Zur Besteuerung von Tombolagewinnen zB anlässlich von > Betriebsveranstaltungen Rz 26, > Preisgelder Rz 5 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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