Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Übergangsgebührnisse iSv § 11 SVG sind nachträgliche Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, jedoch keine > Versorgungsbezüge (BFH/NV 2008, 31; > Bundeswehr Rz 11).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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