Auf einen Blick:

Bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen besteuert das FA deren weltweit erzieltes Einkommen, berücksichtigt aber auch steuermindernde Belastungen wie SA, AgB und den Familienlastenausgleich. Das betrifft natürliche Personen, die

  • in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (vgl § 1 Abs 1 EStG), oder
  • im Ausland öffentliche Dienste leisten und aus einer inländischen öffentlichen Kasse bezahlt werden (vgl § 1 Abs 2 EStG), oder
  • im Ausland leben, ihre Einkünfte aber im Wesentlichen im Inland versteuern und deshalb im Wohnsitzland keine steuermindernden Belastungen geltend machen können; sie beantragen die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig für sich (vgl § 1 Abs 3 EStG) und ggf auch für ihre Angehörigen (vgl § 1a EStG).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge