Rz. 62

Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Einzelverträge über vwL können mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung, zB Annahme einer durch Bekanntmachung allen ArbN angebotenen vwL, geschlossen werden. Wegen des Mindestinhalts von Einzelverträgen > Rz 64 ff.

Der Einzelvertrag muss grundsätzlich noch keine Bestimmungen über die Art der Anlage und das dafür vorgesehene Unternehmen enthalten. Anders ist es, wenn der ArbG der Anlage in seinem Unternehmen zustimmen muss (§ 12 Satz 3 VermBG; Abschn 12 Abs 6 Satz 2 VermBErl), also bei der Begründung oder dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen, GmbH-Anteilen, stillen Beteiligungen, Darlehensforderungen oder Genussrechten am Unternehmen des ArbG oder an Unternehmen, die mit dem ArbG verbunden sind (> Rz 94; ergänzend > Vermögensbeteiligungen).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?