Stand: EL 130 – ET: 05/2022

Versorgungskassen sind idR Kassen, bei denen ArbN einen Rechtsanspruch auf spätere Versorgung haben (> Pensionskassen). Wegen der steuerlichen Behandlung der ArbG-Leistungen und der Zahlungen aus Pensions- und Unterstützungskassen > Betriebliche Altersversorgung Rz 55 ff, 100f, > Renteneinkünfte, > Sanierungsgelder, > Versorgungsbezüge, > Waisengelder, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 28 ff.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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