Rz. 1
Stand: EL 112 – ET: 05/2017
Die ehrenamtlichen Inhaber von Wahlämtern bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten und ein Tage- und Übernachtungsgeld nach dem BRKG; ggf wird nur ein Erfrischungsgeld gewährt (vgl § 10 Bundeswahlordnung [BWO]). Die Zuwendungen bleiben im Rahmen von § 3 Nr 13 EStG steuerfrei. Für die in anderen Fällen gewährten Entschädigungen > Wahlhelfer.
Rz. 2
Stand: EL 112 – ET: 05/2017
Zu weiteren Hinweisen > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff [45 ff], > Bürgermeister, > Landrat, > Mitglieder kommunaler Vertretungen, > Wählervereinigungen, > Wahlkampfkosten,
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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