Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Winzerwirte im pfälzischen Weinbaugebiet hat der RFH (RStBl 1932, 800) bezüglich des Weinverkaufs als Angestellte des Winzervereins (> Arbeitnehmer) und bezüglich der auf eigene Rechnung betriebenen Speisewirtschaft als selbständige Gewerbetreibende behandelt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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