Rz. 1

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Aufwendungen für allgemeine > Tageszeitungen und Wochenschriften sind mit dem > Grundfreibetrag abgegolten, gehören also zu den grundsätzlich nicht als WK/BA abziehbaren Aufwendungen für die private > Lebensführung Rz 15 Medien. Folgerichtig hat sich daran selbst nach der Neuorientierung über GrS 1/06 in BFH 227, 1 = BStBl 2010 II, 672 nichts geändert (> Lebensführung Rz 4 ff; ergänzend BFH/NV 2010, 2035). Das gilt auch bei einem Redakteur, der mehrere Tages- und Wochenblätter beruflich auswertet (vgl EFG 2011, 228) und ebenso für den Kauf zusätzlicher Exemplare anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (EFG 1981, 12). Hier kann der ArbG aber ggf mit der Überlassung der Blätter als > Sachbezüge eine steuerfreie Nutzung bewirken (vgl § 8 Abs 2 und 3 EStG). Zur kostenlosen Überlassung einer Tageszeitung an ArbN > Zeitungsverlag. Aufwendungen für Fachzeitschriften (egal, ob im Druck oder digital) können hingegen zu WK/BA führen (vgl im Einzelnen > Fachliteratur).

 

Rz. 2

Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Stellungnahme: Unstrittig ist das > Existenzminimum für den sozio-kulturellen Grundbedarf mit dem > Grundfreibetrag abgegolten. Das umfasst nicht nur eine Tageszeitung, sondern auch den Bezug weiterer Publikationen für den Privatgebrauch. Wenn und soweit aber festgestellt werden kann, dass es zB bei einer Bewerbung oder bei einem Fachredakteur um eine so gut wie ausschließliche berufliche Nutzung geht, kann auch einer Wochenschrift die Funktion von > Fachliteratur zuerkannt und sie damit als > Arbeitsmittel Rz 4 f der beruflichen Sphäre zugeordnet werden. Insoweit gilt Vergleichbares wie für die in § 9 Abs 1 Satz 3 EStG aufgeführten Tatbestände, denen der BFH – abgesehen von der Abzugsbeschränkung – nur deklaratorische Qualität zubilligt, sie also grundsätzlich den beruflichen Aufwendungen zuordnet wie etwa beim Wohnen am Beschäftigungsort (> Doppelte Haushaltsführung Rz 9). Schon EFG 1994, 199 wollte übrigens den WK-Abzug zulassen, wenn bestimmten Zeitungen ausschließlich beruflich interessierende Informationen entnommen werden. Zu weiteren Fällen > Arbeitsmittel Rz 17 Tageszeitungen. Unbefriedigend ist es, wenn ein sachgerechtes Ergebnis nur auf dem Umweg über die Gestellung des Arbeitsmaterials als Sachbezug durch den ArbG gefunden werden kann.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?


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