Rz. 13
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Bei der Zustellung durch die Behörde händigt der zustellende Bedienstete das Dokument dem Empfänger in einem verschlossenen Umschlag aus. Das Dokument kann auch offen ausgehändigt werden, wenn keine schutzwürdigen Interessen des Empfängers entgegenstehen. Der Empfänger hat ein mit dem Datum der Aushändigung versehenes Empfangsbekenntnis zu unterschreiben. Der Bedienstete vermerkt das Datum der Zustellung auf dem Umschlag des auszuhändigenden Dokuments oder bei offener Aushändigung auf dem Dokument selbst (§ 5 Abs 1 VwZG). An Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an besonders vertrauenswürdige Personen kann auch in der Form zugestellt werden, dass das Dokument mit einem vorbereiteten Empfangsbekenntnis mit der Bitte um Rücksendung des Empfangsbekenntnisses übersandt wird. Zu den besonders vertrauenswürdigen Personen gehören Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Berufsausübungsgesellschaften iSd Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und des Steuerberatungsgesetzes, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften (vgl § 5 Abs 4 VwZG).
Rz. 14
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Für die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis gelten die Vorschriften der §§ 177 bis 181 ZPO entsprechend, dh es kann – wie bei einer Zustellung durch Postzustellungsurkunde (> Rz 8) – auch eine Ersatzzustellung vorgenommen werden, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird oder die Annahme verweigert.
Rz. 15
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
In der Nacht, dh von 21 Uhr bis 6 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen darf nur mit Erlaubnis des Behördenleiters zugestellt werden. Eine Abschrift dieser Erlaubnis ist dem Empfänger bei der Zustellung zu übergeben. Ohne eine entsprechende Erlaubnis ist die Zustellung jedoch wirksam, wenn die Annahme nicht verweigert wird (vgl § 5 Abs 3 VwZG).
Rz. 16
Stand: EL 135 – ET: 08/2023
Randziffer einstweilen frei.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?
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