Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht sind in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 festgeschrieben worden. Die neuen Sachbezugswerte sind in der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsverordnung enthalten. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld i. H. v. 0,06 % wurde mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 festgesetzt. Die neue Geringfügigkeitsgrenze geht auf die in der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung enthaltene Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 EUR je Stunde zurück. Die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht bei Elternzeit, das elektronische Antrags- und Ausstellungsverfahren von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen sowie den elektronischen Abruf der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband sind durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz geschaffen worden. Das Qualifizierungsgeld wird zum 01.04.2024 durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung eingeführt. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht ein neues Beitrittsrecht zur GKV für ausländische krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer vor. Durch das Pflegestudiumsstärkungsgesetz wurde die Anspruchsdauer auf Kinderpflegekrankengeld erhöht.
Kurzbeschreibung: Der Beitrag gibt einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen im Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel 2023/2024. Neben neuen Grenzen und Beitragssätzen werden auch neue Regelungen wie z. B. verpflichtende Meldungen bei Elternzeit, die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderpflegekrankengeld oder die Digitalisierung des UBB-Verfahrens erläutert.
Überblick
Hier wird ein Schnellüberblick zu den wichtigsten Neuerungen in der Sozialversicherung des Jahres 2024 gegeben. Bei den für 2024 maßgeblichen Sozialversicherungswerten/Rechengrößen ist insbesondere die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR auf 538 EUR hervorzuheben.
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung
Sozialversicherung: Die neuen Rechengrößen und Grenzwerte im Versicherungs- und Beitragsrecht sind in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 festgeschrieben worden. Die neuen Sachbezugswerte sind in der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsverordnung enthalten. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld i. H. v. 0,06 % wurde mit der Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2024 festgesetzt. Die neue Geringfügigkeitsgrenze geht auf die in der Vierten Mindestlohnanpassungsverordnung enthaltene Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 EUR je Stunde zurück. Die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht bei Elternzeit, das elektronische Antrags- und Ausstellungsverfahren von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen sowie den elektronischen Abruf der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband sind durch das 8. SGB IV-Änderungsgesetz geschaffen worden. Das Qualifizierungsgeld wird zum 01.04.2024 durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung eingeführt. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung sieht ein neues Beitrittsrecht zur GKV für ausländische krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer vor. Durch das Pflegestudiumsstärkungsgesetz wurde die Anspruchsdauer auf Kinderpflegekrankengeld erhöht.