Rz. 9
Verbindliche Vorgaben, wie ein nachhaltigkeitsbezogener Kredit im Detail ausgestaltet sein muss, gibt es bis dato nicht. Diesbzgl. haben aber führende Kreditmarktverbände, nämlich die englische Loan Market Association (LMA), die amerikanische Loan Syndication and Trading Association (LSTA) und die asiatische Asia Pacific Loan Market Association (APLMA), freiwillige Leitlinien für ESG-Linked Kredite aufgestellt. Die erstmals 2019 veröffentlichten Sustainability-Linked Loan Principles (SLLPs) stellen heute ein etabliertes Rahmenwerk dar.
Rz. 10
Angesichts des steigenden Volumens nachhaltiger Finanzierungen auf den globalen Kreditmärkten konkretisierten die Kreditmarktverbände die Leitlinien zuletzt im Jahr 2023. Die jüngsten Konkretisierungen der SLLPs zielen in erster Linie darauf ab, mehr Klarheit für neue Marktteilnehmer bei der Auswahl der Nachhaltigkeitsindikatoren (KPIs) und der Kalibrierung der Nachhaltigkeitsziele (Sustainability Performance Targets, SPTs) zu schaffen. Hervorzuheben ist zudem, dass nunmehr eine unabhängige, externe Verifizierung der KPIs und SPTs vorgeschrieben ist.
Rz. 11
Das Hauptaugenmerk der SLLPs ist es, den Qualitätsstandard nachhaltigkeitsbezogener Kredite zu sichern und dem Sustainability-Washing vorzubeugen. Dementsprechend zielen sie darauf ab, den Marktteilnehmern die wesentlichen Charakteristika eines nachhaltigkeitsbezogenen Kredits – basierend auf den folgenden 5 Kernkomponenten – klar zu vermitteln:
- Auswahl der Nachhaltigkeitsindikatoren (KPIs),
- Kalibrierung der Nachhaltigkeitsziele (SPTs),
- Kredit-Charakteristika,
- Berichterstattung,
- Verifizierung.
Rz. 12
Ad (1.): Die Qualität der Nachhaltigkeitskomponente eines Sustainability-Linked Loan hängt entscheidend von der Auswahl des bzw. der KPIs ab. Diese sollen wesentlich für die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategie des Kreditnehmers sein und relevante ökologische, soziale und/oder Governance-Herausforderungen des Sektors adressieren. Die Nachhaltigkeitsindikatoren sollten folgende Kriterien erfüllen:
- relevant, zentral und bedeutsam für das Gesamtgeschäft und von hoher strategischer Bedeutung für die laufenden und/oder künftigen Aktivitäten,
- messbar und quantifizierbar auf einer konsistenten methodischen Grundlage,
- vergleichbar – idealerweise anhand einer externen Referenzgröße.
Eine klare Definition der KPIs, einschl. deren Anwendungsbereich, der Berechnungsmethoden sowie der Baseline soll durch den Kreditnehmer zur Verfügung gestellt werden und soweit möglich mit einem Branchenstandard vergleichbar sein.
Rz. 13
Ad (2.): Auch die Kalibrierung der Nachhaltigkeitsziele (SPTs) je Nachhaltigkeitsindikator ist für die Strukturierung nachhaltigkeitsbezogener Darlehen von zentraler Bedeutung, da es Ausdruck des Anspruchsniveaus ist, zu dem sich der Kreditnehmer bekennt. Die SPTs sollen nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt werden und während der gesamten Laufzeit des Darlehens relevant bleiben.
Nachhaltigkeitsziele sollten ambitioniert sein, d. h.:
- eine materielle, über "business as usual" sowie regulatorische Anforderungen hinausgehende Verbesserung darstellen,
- wo möglich mit Benchmarks oder externen Referenzwerten verglichen werden,
- im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Kreditnehmers stehen,
- anhand einer vorab bestimmten zeitlichen Entwicklung festgelegt werden.
Die Zielvorgaben sollten auf aktuellen Leistungsniveaus und auf einer Kombination von Benchmarking-Ansätzen beruhen:
- eigene Entwicklung des Kreditnehmers während der letzten mind. 3 Jahre,
- Entwicklung gegenüber direkten Vergleichsunternehmen oder Branchenrichtwerten,
- Bezug auf wissenschaftsbasierte Szenarien oder offiziell ausgegebene Vorgaben.
Für jede Transaktion sollen zwischen dem Kreditnehmer und der Kreditgebergruppe geeignete KPIs und SPTs bestimmt werden.
Die SLLPs weisen explizit darauf hin, dass ein Kreditnehmer für die Strukturierung des nachhaltigkeitsbezogenen Kredits die Unterstützung eines Sustainability Coordinators, der bei der Auswahl der KPIs und der Kalibrierung der SPTs behilflich ist, einholen kann (Rz 28 ff.).
Rz. 14
Ad (3.): Da die Kopplung der Zinsmarge an die Nachhaltigkeitskriterien das Kernelement des Sustainability-Linked Loan darstellt, muss die durch die Nachhaltigkeitsperformance des Kreditnehmers ausgelöste Anpassung finanzieller bzw. struktureller Elemente in der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. So reduziert sich bspw. die Kreditmarge zugunsten des Kreditnehmers, wenn er während der Kreditlaufzeit die vorab vereinbarten Nachhaltigkeitsziele erreicht; eine Zielverfehlung führt zu einer Margenerhöhung.
Rz. 15
Ad (4.): Der Kreditnehmer sollte den Kreditgebern mind. einmal jährlich aktuelle Informationen bereitstellen, die es ihnen ermöglichen, die Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele nachzuvollziehen. Obwohl ein öffentliches Reporting nicht zwingend erforderlich ist, wird zu einer öffentlichen Berichterstattung, bspw. im integrierten Geschäftsbericht oder Nachhaltigkeitsbericht, ermutigt.
Rz. 16
Ad (...