Prof. Dr. Burkhard Binnewies, RA/FASt[*]
Das Einlagekonto bleibt als streitanfälliges Problemfeld Dauerbrenner in der Praxis. Die Rechtsprechung bleibt ihrer Linie treu und legt § 27 KStG restriktiv zu Lasten der Gesellschaften bzw. Gesellschafter aus. Einziger Lichtblick am Horizont ist, dass der BFH nun bestätigt, dass § 129 AO als Korrekturnorm anwendbar sein kann. Der Beitrag zeigt die aktuelle Entwicklung bezüglich der Auffassung der Finanzverwaltung und der Finanzrechtsprechung auf.
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