Kurzbeschreibung
Dieses Musterschreiben bietet Unterstützung bei der Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt.
Vorbemerkung
Der Inhalt des folgenden Musterschreibens dient als Orientierungshilfe für die Einlegung eines Einspruchs beim Finanzamt. Die Formulierung ist für den Einzelfall anzupassen.
Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 21.12.2021, 13 K 2755/20 E
Verfahren beim BFH: III R 35/22
Das FG Düsseldorf verneint mit Urteil v. 21.12.2021 die Zuordnung der Container zum Anlagevermögen (FG Düsseldorf, Urteil v. 21.12.2021, 13 K 2755/20 E). Diese seien vielmehr aufgrund des Gesamtkonzepts, das die Möglichkeit einer Gewinnerzielung nur unter Berücksichtigung des Rückverkaufs vorsieht, dem Umlaufvermögen zuzuordnen, so dass keine AfA vorzunehmen ist. Für Teilwertabschreibungen sieht das FG keine objektiven Anhaltspunkte für gegeben, aus denen sich eine dauernde Wertminderung der Container schließen lasse.
Einspruch
Vor- und Nachname des/der Steuerzahler/s sowie Adresse des/der Steuerzahler/s |
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An das Finanzamt ... Straße, Nr. ggf. Postfach Postleitzahl, Ort |
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Ort, Datum |
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Steuernummer: |
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Bescheid über Einkommensteuer/Körperschaftsteuer für …. vom .......... AfA bzw. Teilwertabschreibungen für Container |
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Einspruch |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den o. g. Bescheid vom …………… ein.
Begründung:
Die Steuerpflichtige schloss mit den Unternehmen A und B mehrere Kauf- und Verwaltungsverträge, wonach sie als Investor xx Container von diesen erwarb und zugleich diese mit der Verwaltung der erworbenen Container zu einem garantierten Mietzins für die Dauer von 5 Jahren beauftragte. Zugleich erklärten A und B sich bereit bzw. behielten sich vor, ein Angebot zum Rückkauf der Container zu unterbreiten.
Die hieraus generierten Einkünfte stellen gewerbliche Einkünfte dar, da die Steuerpflichtige nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt agiert. Unschädlich ist dabei, dass sie nicht selbst die Verwaltung der Container übernimmt, sondern sich hier der A und B als Dienstleister bedient. Dass von einer Gewinnerzielungsabsicht klar auszugehen ist, zeigt auch das den Vereinbarungen zugrunde liegende Gesamtkonzept, wonach durch die Verwaltung mit garantierten Mietzins und die Rückkaufoption, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Anspruch genommen wird, von einem Gesamtgewinn auszugehen ist. Auch hat die Steuerpflichtige bereits von Beginn der Vereinbarungen an deutlich gemacht, dass sie beabsichtigt, den prognostizierten Veräußerungserlös sogleich in neue Containererwerbe zu reinvestieren.
Der somit zu ermittelnde Gewinn ist um Abschreibungen für Abnutzung der Container zu mindern, da diese dem Anlagevermögen zuzurechnen ist. Wie sich bereits aus den Vereinbarungen ergibt, war eine Nutzung von 5 Jahren sicher und ggf. eine längere Nutzung vorgesehen, sofern es doch nicht zu einem Rückverkauf kommt. Damit wird deutlich, dass die Container für einen beachtlichen Zeitraum dem Betriebsvermögen der Steuerpflichtigen zuzuordnen sind und somit entsprechend ihrer betrieblichen Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Zudem sind infolge der Abnutzung Teilwertabschreibungen vorzunehmen, da entsprechende Wertminderungen vorliegen.
Ich beantrage deshalb, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass die gewerblichen Einkünfte erklärungsgemäß um AfA-Beträge in Höhe von xxxxx EUR und Teilwertabschreibungen in Höhe von xxxxx EUR gemindert und somit mit einem Betrag von xxxxx EUR bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.
Beim BFH ist wegen dieser Rechtsfrage ein Verfahren unter dem Aktenzeichen III R 35/22 anhängig.
Unter Bezugnahme auf das vorgenannte Verfahren beantrage ich zudem, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen zu lassen.
Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig ergangen.
Mit freundlichen Grüßen