Tenor
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 18 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17, 270 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Der Schuldner hat im Amtsgerichtsbezirk München seinen allgemeinen Gerichtsstand.
Zahlungsunfähigkeit ist nach den Feststellungen des Gerichts gegeben.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Der Schuldner ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO). Verfügungen des Schuldners, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, dass heißt, die im Einzelfall einen Betrag von 2 Mio. Euro übersteigen, sind nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam, es sei denn, es handelt sich um Verfügungen im Zusammenhang mit Lizenzen/Cofinanzierungen/Produktionsgeschäften.
Verfügungen im Zusammenhang mit Lizenzen/Cofinanzierungen/Produktionsgeschäften, die einen Betrag von 5 Mio Euro im Einzelfall übersteigen, sind ebenfalls nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. M. J.,
Der Sachwalter wird ermächtigt, die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO auf einem vom Sachwalter zu eröffnenden Sachwalteranderkonto zu verwahren, sobald die Liquidität der Schuldnerin dies zuläßt.
Ein Gläubigerausschuß wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern:
- … bank AG Herr Vorstand W. H.,
- … bank AG Herr Vorstand D. R.,
- … bank Herr Vorstand B. P.,
- Herr D. H. c/o Kanzlei S. & P. z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. C. W.,
- … Television Herr RA v … B. c/o C. C. P.,
- Dr. L. C. S.,
- J. T. c/o …Versicherung AG,
- H. P.,
- … bank Herr Vorstand Dr. D. W.,
4. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 26.07.2002 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über die eventuelle Aufhebung der Eigenverwaltung und die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters bzw. Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66, 100, 149, 157, 160, 162, 233, 272, 277, 284 InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, den 01.08.2002 um 10: 30 Uhr, ARRI-Kino, Türkenstr. 91, 80799 München.
Der Termin ist nichtöffentlich.
6. Der Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, den 24.10.2002 um 10: 30 Uhr, Infanteriestr. 5, Sitzungssaal 202.
Hinweis:
Für Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, ist eine Benachrichtigung vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgesehen.
Der Termin ist nichtöffentlich.
7. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 3, 270 Abs. 1 S. 2, 28 Abs. 2 InsO).
Unterschriften
Polack
Fundstellen