Begriff

Aktiengesellschaften (AG) zerlegen ihr Grundkapital in Aktien. Durch die Aktie wird der Anteil an der Gesellschaft verbrieft, es handelt sich somit um Wertpapiere. Die Gesellschaft kann den Aktionär über eine Dividende am Gewinn des Unternehmens beteiligen.

Aktien können vom Aktionär selbst verwahrt werden (Eigenverwahrung). Regelmäßig wird die Verwahrung aber durch Wertpapiersammelbanken oder Kreditinstitute erfolgen. Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich aus dem Depotgesetz.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich aus dem Aktiengesetz (AktG).

Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1-2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen. Für Kapitalgesellschaften ist § 8b KStG in Bezug auf Aktien die einschlägige Norm.

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