Die zuletzt mit BMF-Schr. v. 12.12.2022[166] verlängerten Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie[167] sind Ende 2023 ausgelaufen.
Hingegen verlängerte die Finanzverwaltung mit BMF-Schr. v. 24.10.2023[168] die Billigkeitsmaßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten bis Ende 2024.[169]
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