Im Falle des Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bundesanleihen sind die Anschaffungskosten aufzuteilen auf

  • die Zinsscheine und
  • den Anleihemantel.

Denn der Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB ist grundsätzlich allen Vorschriften des EStG zugrunde zu legen und jeweils gleich auszulegen und gilt insbesondere gleichermaßen im Bereich der Gewinneinkünfte wie im Bereich der Überschusseinkünfte.

FG Baden-Württemberg v. 4.5.2022 – 4 K 2907/17, EFG 2023, 489, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 17/22

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