Ob eine Bildungseinrichtung i.S.d. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG außerhalb des Dienstverhältnisses aufgesucht wird, hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer auf Grund einer auf dem Direktionsrecht des Arbeitgebers beruhenden Weisung an der Bildungsmaßnahme teilnimmt. Eine anderweitige Veranlassung der Bildungsmaßnahme durch das Arbeitsverhältnis liegt nicht vor, wenn sich der Arbeitgeber nicht wesentlich finanziell oder organisatorisch daran beteiligt.

FG Nds. v. 20.9.2023 – 4 K 20/23, EFG 2023, 1617, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 18/23

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