Ein Taxiunternehmen hat i.S.d. DBA-Schweiz eine Betriebsstätte in den Räumen der Taxifunkzentrale, wenn ihm dort ein Schreibtisch zur Mitbenutzung und ein Standcontainer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen.

FG Baden-Württemberg (Außensenate Freiburg) v. 14.10.2021 – 3 K 589/19. EFG 2022, 88, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 47/21

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