5.1 Tochtergesellschaften in Ukraine oder Russland
Das Anlagevermögen eines deutschen Unternehmens zeigt immer dann Werte mit engem Bezug zu den Kriegsgebieten, wenn die wirtschaftlichen Aktivitäten sehr intensiv sind. Z. B. können eigene Tochtergesellschaften in den Ländern verkaufen oder produzieren, es gibt Vermögenswerte des deutschen Unternehmens bei Partnern in den betroffenen Ländern oder es gibt Vermögensteile, die ohne Geschäftsmöglichkeiten in den Kriegsnationen an Wert verlieren. Diese müssen am nächsten Stichtag, an dem eine gesetzeskonforme Bilanz aufgestellt wird, neu bewertet werden.
5.2 Beteiligungen: Was zu tun ist, wenn der Wert sinkt
Viele Großunternehmen, aber auch Mittelständler und zunehmend kleinere Unternehmen haben für ihre Aktivitäten im Ausland eigene Gesellschaften gegründet. Das können die Ukraine, Russland, Israel oder arabische Gebiete sein. Der Wert dieser Beteiligung, gleichgültig ob 100 % der Gesellschaftsanteile im Eigentum sind oder ob es andere Gesellschafter gibt, wird im Anlagevermögen ausgewiesen. Im Krieg kann in der Ukraine oder in Gaza eine Tochtergesellschaft zerstört worden sein oder kann in anderer Form auch zukünftig ihr Geschäft nicht oder nicht zu 100 % nachkommen. Die russischen Unternehmen der Gruppe können von Sanktionen betroffen sein, in Belarus werden die Aktivitäten durch Sanktionen oder weitergehende Auswirkungen gestört. Die Geschäfte von Gesellschaften in Israel oder den arabischen Staaten können behindert werden.
All das führt dazu, dass der Wert der Beteiligung sinkt, im schlechtesten Fall auf null. Diese Wertkorrektur muss im Anlagevermögen dargestellt werden, eine Abschreibung ist vorzunehmen. Das hat Auswirkungen auf den Gewinn des Unternehmens und dadurch auch auf die zu erwartende Steuerlast, die Liquidität wird direkt nicht beeinflusst. An dieser Stelle wird auf eventuelle Darlehen der Mutter- an die Tochtergesellschaft hingewiesen. Auch diese müssen entsprechend ihrer Rückzahlungswahrscheinlichkeit neu bewertet werden. I. d. R. erfolgt eine Abwertung.
Dokumentation
Da eine Abwertung der Beteiligung die Steuerberechnungsgrundlage reduziert, wird dieser Vorgang vom Finanzamt besonders geprüft. Es ist hilfreich, die Gründe und das Vorgehen bei der Wertermittlung exakt zu dokumentieren. Damit kann dem Betriebsprüfer erklärt werden, wie der Buchhalter die Neubewertung vorgenommen hat.
5.3 Vermögenswerte im betroffenen Ausland
Es gibt viele Gründe, warum ein deutsches Unternehmen eigene Vermögenswerte bei Partnern in Russland, der Ukraine, in Israel oder den arabischen Gebieten haben kann. So können bei Handelsgesellschaften im entsprechenden Land Vorführgeräte von Maschinen stehen oder der Partner bildet Bewohner der jetzigen Kriegsgebiete an Systemen aus, die dem deutschen Unternehmen gehören, aber im Seminarraum des ausländischen Händlers stehen. Üblich ist es in einigen Branchen, Anlagen zur Verarbeitung der Produkte aus Deutschland in den Räumen der Kunden in den betroffenen Ländern aufzustellen. Das dient dem Verkauf der Produkte des Unternehmens. Diese Vermögenswerte werden im Anlagenspiegel in der deutschen Buchhaltung ausgewiesen und regelmäßig abgeschrieben.
Die Kriegshandlungen und die darauffolgenden Sanktionen haben dazu geführt, dass diese Vermögensteile u. U. nicht mehr genutzt werden oder sogar zerstört wurden. Der Zugriff auf die Teile ist aktuell unmöglich, die zugrundeliegenden Geschäftsbeziehungen sind infrage gestellt. Damit verlieren die Vermögensteile des deutschen Unternehmens im betroffenen Ausland erheblich an Wert. Eine Sonderabschreibung ist notwendig.
5.4 Immaterielle Vermögensteile müssen neu bewertet werden
Wenn das deutsche Unternehmen den Marktzugang in den jetzigen Kriegsgebieten gekauft hat, steht als Ergebnis oft der Kundenstamm als immaterielles Wirtschaftsgut im Anlagevermögen. Weitere Beispiele sind Patente oder gewerbliche Schutzrechte für das Gebiet der betroffenen Länder, die im Anlagevermögen ausgewiesen werden. Auch diese müssen in der Buchhaltung des deutschen Unternehmens neu bewertet werden. I. d. R. erfolgt eine Abschreibung des Werts.
Auswirkungen der Maßnahmen in der Buchhaltung |
Liquidität |
Gewinn |
Steuerzahlungen |
Abschreibung der Beteiligungswerte |
neutral |
negativ |
reduzierend |
Sonderabschreibung von Vermögensteilen |
neutral |
negativ |
reduzierend |
Abschreibung immaterieller Wirtschaftsgüter |
neutral |
negativ |
reduzierend |