Anerkennungsstellen
Die Vielfalt der beruflichen Bildungsabschlüsse führt dazu, dass für die Anerkennung unterschiedliche Anerkennungsstellen zuständig sind. Welche Anerkennungsstelle zuständig ist, hängt von dem entsprechenden Referenzberuf und dem geplanten Arbeitsort ab.
Die Bundesländer regeln die Zuständigkeiten und Behördenorganisation nach jeweiligem Landesrecht.
Anerkennungsstellen in Bayern
- Akademische Heilberufe (z. B. Arzt, Apotheker): Regierung von Oberbayern und Regierung von Unterfranken
- Pflegefachkraft: Bayerisches Landesamt für Pflege
- Handwerksberufe: Handwerkskammern
- Industriell-technische Berufe: IHK FOSA (Foreign Skills Approval)
- Sozial- und Kindheitspädagogen: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Region Unterfranken
Anerkennungsberatungsstelle
Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, dass sich die Antragsteller vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten lassen. Mithilfe der Anerkennungsberater kann der Referenzberuf festgestellt werden, der maßgeblich dafür ist, welche Anerkennungsstelle zuständig ist. Darüber hinaus können bei den Anerkennungsberatungsstellen auch bereits die notwendigen Unterlagen auf ihre Vollständigkeit hin überprüft, Finanzierungsmöglichkeiten gefunden und Möglichkeiten der Qualifizierung identifiziert werden.
Anerkennungsberatungsstellen in Bayern
Anerkennungsberatungsstellen finden sich zum Beispiel in Bayern in
Alle vorgenannten Beratungsstellen bieten sowohl Beratung für Anerkennungssuchende als auch Unternehmen an.
In Bayern bietet seit 1.3.2021 die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (kurz: KuBB) bei der Regierung von Mittelfranken in Nürnberg Beratungsleistungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen an.
Die KuBB richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens (weitere Infos hierzu unter "Fachkräfteeinwanderungsgesetz") rekrutieren wollen.
- Anerkennungssuchende, die in Bayern arbeiten und ihre berufliche Qualifikation im Bereich der Gesundheitsberufe anerkennen lassen wollen.
Neben der Anerkennungsberatung besteht auch die Möglichkeit, sich bei den vorgenannten Beratungsstellen zu Qualifizierungs- und Anpassungsmaßnahmen beraten zu lassen. Alle Beratungsstellen sind kostenlos und können elektronisch, (video-)telefonisch oder persönlich alle Fragen zur Berufsanerkennung beantworten.
Beratungsstelle vor Anerkennungsverfahren konsultieren
Es empfiehlt sich für Antragsteller, vor Einleitung eines Anerkennungsverfahrens eine der o. g. Beratungsstellen zu konsultieren. Eine direkte Antragstellung ohne Kenntnisse zum Ablauf des Verfahrens und den vorzulegenden Unterlagen kann zu (erheblichen) Verzögerungen führen.