Allerdings ist eine kategorische Ablehnung der geplanten Maßnahmen wie die des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 20. Dezember 2002 ohne Vorschlag geeigneter Alternativen nicht zielführend. Denn sie gefährdet den nachhaltig angelegten Konsolidierungskurs der öffentlichen Gebietskörperschaften, also von Bund, Ländern und Gemeinden. Dieser ist notwendig, um die Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu erfüllen. Die Bundesregierung hofft daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine konstruktive Zusammenarbeit bei diesem für Bund, Länder und Gemeinden wichtigen Gesetzgebungsvorhaben.

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