Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8739 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
(Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG)
– Drucksachen 18/8045, 18/8345 –
in beigefügter Fassung angenommen.
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