Zur Frage, ob es sich bei der algerischen Steuer "Retenue Impôt sur Salaire" um eine Steuer handelt, die der deutschen Einkommensteuer entspricht, wird folgende Auffassung vertreten:

Bei der algerischen Steuern "Retenue Impôt sur Salaire" handelt es sich um einen Quellensteuereinbehalt auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (vergleichbar der deutschen Lohnsteuer) und damit um eine besondere Erhebungsform der algerischen Einkommensteuer (Impôt sur le Revenu Global).

Die Revenue Impôt sur Salaire kann somit als eine der deutschen Einkommensteuer vergleichbare Steuer anerkannt werden.

Ergänzend wird zu den derzeit im "Verzeichnis ausländischer Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen" (Anlage 8 zu § 34 c EStG; vgl. Anlage 6 zu EStR) enthaltenen algerischen Steuern Folgendes mitgeteilt: Ab dem 1.1.1992 hat Algerien auf ein System der synthetischen Einkommen- und Körperschaftsteuer umgestellt. Seither werden die Einkünfte nicht mehr getrennt nach den einzelnen Einkunftsarten von mehreren Steuern mit unterschiedlichen Tarifen erfasst, sondern von jeweils einer einheitlichen Steuer auf das Gesamteinkommen natürlicher bzw. juristischer Personen.

Die neue Einkommensteuer natärlicher Personen (Impôt sur le Revenu Global) hat einen progressiven Tarif mit einem Spitzensteuersatz von 40 v.H. Die neue Körperschaftsteuer (Impôt sur le Bénéfices de Societés) hat einen Proportionaltarif von 30 v.H. (mit mehreren Sondersätzen).

In diese beiden neuen Steuern auf das Gesamteinkommen natürlicher und juristischer Personen sind alle bisherigen Steuern auf einzelne Einkunftsarten aufgegangen. Die bisher im "Verzeichnis ausländischer Steuern, die der deutschen Einkommensteuer entsprechen" enthaltenen algerischen Steuern gibt es nicht mehr.

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